Die No-Show-Gebühr: was geht und was sie kostet
Rechtliche Grundlage einer No-Show-Gebühr, wie sie wirksam vereinbart wird, wie hoch sie sein darf und wann sie sich für Ihr Haus überhaupt lohnt.

Wenn ein Tisch leer bleibt, für den eingekauft und geplant wurde, liegt der Gedanke an eine Gebühr nahe. Grundsätzlich ist das zulässig. Bevor Sie es einführen, sollten Sie aber zwei Dinge wissen: unter welchen Voraussetzungen es trägt, und was es Sie an anderer Stelle kostet.
Was eine Reservierung rechtlich ist
Mit der Annahme einer Reservierung kommt zwischen Ihnen und dem Gast eine Vereinbarung zustande: Sie halten einen Tisch frei, der Gast erscheint. Erscheint er nicht, verletzt er diese Abrede – und daraus kann sich ein Anspruch ergeben.
Der springende Punkt ist, dass dieser Anspruch nicht von selbst in einer bezifferten Gebühr besteht. Damit Sie einen festen Betrag verlangen können, muss dieser Betrag vorher vereinbart worden sein – und zwar so, dass der Gast ihn zur Kenntnis nehmen konnte, bevor er gebucht hat.
Die drei Voraussetzungen
- Vorher vereinbart: Die Regelung muss bei der Buchung sichtbar sein, nicht erst in der Bestätigung und schon gar nicht erst nach dem Ausbleiben. Ein Hinweis, den man beim Buchen bestätigt, ist der übliche Weg.
- Der Höhe nach angemessen: Der Betrag muss sich an dem orientieren, was Ihnen typischerweise entgeht – nicht an dem, was abschreckend wirkt. Ein Pauschalbetrag deutlich über dem üblichen Bon je Person ist angreifbar.
- Mit Gegenbeweis: Der Gast muss die Möglichkeit haben nachzuweisen, dass Ihnen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist – etwa weil der Tisch weitervergeben wurde. Eine Klausel ohne diese Möglichkeit ist regelmäßig unwirksam.
Der dritte Punkt wird am häufigsten übersehen und ist der, an dem Klauseln in der Praxis scheitern. Wer den Tisch um 20 Uhr an eine andere Partei vergeben hat, hat keinen Ausfall mehr – und kann dann auch nichts verlangen.
Wie hoch, und für wen
Üblich sind Beträge je Person, die sich am durchschnittlichen Deckungsbeitrag orientieren, nicht am Umsatz. Viele Häuser setzen die Gebühr außerdem nicht für jede Reservierung an, sondern nur dort, wo der Ausfall wirklich weh tut.
- Ab einer bestimmten Gruppengröße – etwa ab sechs oder acht Personen.
- Nur an bestimmten Tagen, etwa Freitag und Samstag oder an Feiertagen.
- Nur bei Menüs, für die vorbereitet werden muss.
- Nur, wenn nicht bis zu einer klaren Frist abgesagt wurde.
Der Preis, der nicht auf der Rechnung steht
Eine Gebühr wirkt – und sie kostet Sympathie. Ein Teil der Gäste bucht bei einem Haus mit Ausfallgebühr nicht, ein weiterer Teil bucht und empfindet die Bedingung als Misstrauen. Das ist keine Vermutung über die Rechtslage, sondern eine Frage der Positionierung Ihres Hauses.
Deshalb steht die Gebühr in einer sinnvollen Reihenfolge an letzter Stelle. Bestätigung, Erinnerung und ein Absagelink, der in einem Klick funktioniert, kosten nichts, verärgern niemanden und fangen den größten Teil der Ausfälle ab. Erst wenn das steht und die Quote weiterhin hoch ist, lohnt der nächste Schritt.
Wenn Sie es einführen
- 1Messen Sie Ihre Quote einen Monat lang, damit Sie hinterher wissen, ob die Maßnahme etwas gebracht hat.
- 2Legen Sie fest, für welche Fälle die Gebühr gilt – lieber eng als pauschal.
- 3Formulieren Sie freundlich und nennen Sie den Grund. „Damit wir den Tisch nicht leer stehen lassen müssen“ liest sich anders als eine Strafandrohung.
- 4Lassen Sie die Klausel prüfen, bevor sie gegenüber Verbrauchern verwendet wird.
- 5Nennen Sie sie bei der Buchung und noch einmal in der Bestätigung.
Und rechnen Sie damit, dass Sie die Gebühr in den meisten Fällen nicht einziehen werden. Ihre Wirkung liegt darin, dass es sie gibt – nicht darin, dass sie kassiert wird.


