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Stornofristen bei Restaurantreservierungen

Wie eine Reservierung rechtlich einzuordnen ist, welche Stornofristen üblich und zulässig sind und worauf Sie beim Formulieren achten sollten.

Reservierter Tisch mit Kerze am Abend

Vorweg, weil es sonst untergeht: Was hier steht, ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung. Bei Anzahlungen in nennenswerter Höhe oder eigenen Reservierungsbedingungen sollte einmal ein Anwalt darüberschauen – das kostet einmalig weniger als ein Streitfall.

Was eine Reservierung rechtlich ist

Eine Tischreservierung ist ein Vertrag. Sie sagen zu, einen Tisch bereitzuhalten, der Gast sagt zu, zu kommen. Dass dafür nichts unterschrieben wurde, ändert daran nichts – ein Vertrag entsteht auch mündlich oder per Formular.

Daraus folgt zweierlei: Der Gast kann nicht folgenlos einfach wegbleiben, und Sie können den Tisch nicht einfach anderweitig vergeben, weil gerade jemand anders davorsteht. In der Praxis wird beides selten durchgesetzt, aber die Grundlage ist da.

Übliche Fristen

  • Normale Reservierung bis vier Personen: Absage bis wenige Stunden vorher, oft ohne feste Frist. Alles andere wäre unverhältnismäßig.
  • Ab etwa sechs Personen: häufig 24 Stunden vorher – so bleibt Zeit, den Tisch nachzubesetzen.
  • Größere Gruppen und Feiern: zwei bis sieben Tage, je nachdem, wie viel Sie dafür vorbereiten.
  • Sondertermine wie Silvester oder Muttertag: eigene, deutlich längere Fristen sind hier üblich und akzeptiert.

Worauf es beim Formulieren ankommt

Damit eine Frist überhaupt gilt, muss der Gast sie vor der Buchung zur Kenntnis nehmen können. Ein Satz, der erst in der Bestätigungsmail auftaucht, ist keine Vereinbarung, sondern eine nachträgliche Mitteilung.

  1. 1Die Frist beim Reservieren sichtbar machen – nicht versteckt in AGB, sondern als Satz im Formular.
  2. 2Sie in der Bestätigung wiederholen, zusammen mit dem Link zum Absagen.
  3. 3Angemessen bleiben. Eine Frist von 72 Stunden für einen Zweiertisch am Dienstag hält keiner Prüfung stand und ärgert vor allem die Gäste, die absagen wollten.
  4. 4Den Weg zur Absage so einfach machen wie den zur Buchung. Ist eine Absage nur telefonisch möglich, wird sie seltener genutzt – und die Frist läuft ins Leere.

Wenn der Gast trotzdem nicht kommt

Ein Schadensersatzanspruch besteht grundsätzlich, ist aber aufwendig durchzusetzen: Sie müssten den Schaden beziffern und darlegen, dass der Tisch nicht anderweitig belegt werden konnte. Bei einem Vierertisch lohnt das nie. Bei einer ausgefallenen Feier mit vorbestelltem Menü kann es anders aussehen – dann sollte aber vorher eine schriftliche Vereinbarung existiert haben.