Version 1.5 – Stand: 29. Juli 2026
(1) Anbieter der Leistungen ist: Leon Kopf, handelnd unter „HalloTisch“ Lohstraße 6 94469 Deggendorf E-Mail: info@hallotisch.com nachfolgend „Anbieter“. (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Nutzung der Software „HalloTisch“ und der damit verbundenen Leistungen. (3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. (4) Der Kunde bestätigt im Bestellprozess ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln. Die Angabe einer noch nicht abgeschlossenen Geschäftseröffnung steht der Unternehmereigenschaft nicht entgegen, sofern der Vertrag der Vorbereitung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit dient. (5) HalloTisch richtet sich derzeit ausschließlich an gewerblich oder selbständig betriebene Gastronomiebetriebe mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, insbesondere Restaurants, Cafés, Bars, gastronomische Hotelbetriebe und Caterer. (6) Ein Vertrag gilt jeweils für einen einzelnen Gastronomiebetrieb beziehungsweise Standort. Weitere Filialen oder Standorte erfordern jeweils einen gesonderten Vertrag. (7) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. (8) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Zusagen von Mitarbeitern, Vertriebsmitarbeitern oder sonstigen Vermittlern werden nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter mindestens in Textform bestätigt wurden.
(1) Bestandteil des Vertrags sind in folgender Rangfolge: 1. individuelle Vereinbarungen und die im Bestellprozess ausgewiesene Bestellzusammenfassung, 2. die bei Vertragsschluss bereitgestellte Leistungsbeschreibung, 3. der Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, 4. diese AGB. (2) Für datenschutzrechtliche Fragen gehen die Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags den übrigen Vertragsunterlagen vor. (3) Die für den Vertrag geltenden Unterlagen werden dem Kunden vor Abgabe seiner zahlungspflichtigen Bestellung so bereitgestellt, dass er sie speichern und wiedergeben kann. (4) Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Vertragsbestätigung sowie die für seinen Vertrag geltenden Vertragsunterlagen per E-Mail oder kann diese dauerhaft im Kundenbereich abrufen. (5) Die Seite „Datenportabilität und Anbieterwechsel“ erläutert das aktuelle Wechsel- und Exportverfahren. Vertragsbestandteil sind die Regelungen in § 18 dieser AGB; bei Abweichungen ist § 18 maßgeblich. (6) Demo-Websites, Vorschaudarstellungen und Werbeabbildungen dienen der Veranschaulichung. Maßgeblich sind ausschließlich die bei Vertragsschluss vereinbarten Funktionen und Leistungsmerkmale.
(1) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache über den Online-Bestellprozess von HalloTisch. (2) Der Kunde gibt die erforderlichen Unternehmens- und Restaurantdaten ein, wählt eine Designvorlage, prüft die Website-Vorschau und schließt anschließend den Zahlungsvorgang über den eingebundenen Zahlungsdienstleister ab. (3) Mit Abschluss des zahlungspflichtigen Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch die Freischaltung des Kundenkontos, die Freischaltung der Restaurant-Website oder den Versand einer Vertragsbestätigung an, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. (4) Die erste Zahlung wird grundsätzlich unmittelbar im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss über den eingebundenen Zahlungsdienstleister ausgeführt. Schlägt die Zahlung fehl, besteht kein Anspruch auf Freischaltung. (5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt insbesondere für Restaurantname, Rechtsform, Geschäftsanschrift, vertretungsberechtigte Person und Unternehmereigenschaft. (6) Macht der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben zu seiner Identität oder Unternehmereigenschaft, ist der Anbieter nach Maßgabe von § 15 zur Sperrung oder außerordentlichen Kündigung berechtigt. (7) Eine kostenlose Testphase wird derzeit nicht angeboten. Öffentlich zugängliche Demo-Websites begründen kein kostenloses Nutzungsverhältnis. (8) Der Kunde darf sein Kundenkonto nicht an Dritte weiterverkaufen oder außerhalb seines eigenen Gastronomiebetriebs zur eigenständigen Nutzung überlassen.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine standardisierte Software-as-a-Service-Lösung für Gastronomiebetriebe bereit. (2) Der monatliche Leistungsumfang umfasst insbesondere: 1. eine öffentlich erreichbare Restaurant-Website unter einer individuellen Adresse innerhalb der Domain hallotisch.com, 2. die Auswahl aus den verfügbaren standardisierten Designvorlagen, 3. Hosting der Restaurant-Website, 4. Bereitstellung und Verwaltung eines SSL-Zertifikats, 5. responsive Darstellung für aktuelle Smartphones, Tablets und Desktopgeräte, 6. Darstellung von Restaurantname, Anschrift, Kontaktangaben, Beschreibung und Öffnungszeiten, 7. Darstellung einer digitalen Speisekarte als HTML-Inhalt, 8. ein Online-Reservierungsformular, 9. automatische Prüfung der Reservierungsverfügbarkeit anhand der vom Kunden hinterlegten Einstellungen, 10. automatische Reservierungsbestätigung per E-Mail, 11. automatische Erinnerung per E-Mail vor dem Reservierungstermin, 12. ein digitales Reservierungsbuch, 13. die Möglichkeit zur manuellen Erfassung und Verwaltung von Reservierungen, 14. Verwaltung von Tischen, Kapazitäten und Reservierungszeiten, 15. einen geschützten Kundenbereich, 16. technische Funktionen zur Anzeige von Impressums- und Datenschutzangaben, 17. die jeweils freigeschalteten KI-gestützten Funktionen, 18. Support per E-Mail. (3) Die Restaurant-Website umfasst die vom System vorgesehenen Bereiche, insbesondere Startseite, Kontakt- und Öffnungszeitangaben, Speisekarte, Reservierungsfunktion, Impressum und Datenschutzinformationen. (4) Es handelt sich um ein standardisiertes Produkt. Nicht geschuldet sind insbesondere: 1. individuelles Webdesign, 2. individuelle Programmierung, 3. zusätzliche Unterseiten außerhalb des vorgesehenen Systems, 4. freie Auswahl von Farben und Schriftarten, 5. eine eigene Domain, 6. die Registrierung oder Verwaltung einer Kundendomain, 7. eigene E-Mail-Postfächer, 8. Mehrsprachigkeit oder Übersetzungsleistungen, 9. eine Bildergalerie, 10. ein separates Kontaktformular, 11. SMS-Nachrichten, 12. eine Warteliste, 13. Gastkonten oder Gastprofile, 14. Online-Zahlungen durch Restaurantgäste, 15. Anzahlungen, Kreditkartengarantien oder No-Show-Gebühren, 16. Anbindungen an Kassensysteme, Lieferdienste, Bewertungsplattformen oder soziale Netzwerke, 17. eine bestimmte Suchmaschinenplatzierung, 18. eine bestimmte Anzahl von Websitebesuchern oder Reservierungen, 19. Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. (5) Der Kunde erhält keine eigene Domain. Die Restaurant-Website wird unter einer vom Anbieter vergebenen Adresse innerhalb der Domain hallotisch.com veröffentlicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schreibweise oder dauerhafte Beibehaltung der technischen URL besteht nicht, sofern der Anbieter dem Kunden im Fall einer Änderung rechtzeitig eine funktionierende Ersatzadresse bereitstellt und die Erreichbarkeit der Website nicht wesentlich beeinträchtigt wird. (6) Unterstützt werden aktuelle Versionen marktüblicher Browser. Eine fehlerfreie Darstellung in veralteten, technisch eingeschränkten oder vom jeweiligen Hersteller nicht mehr unterstützten Browsern wird nicht geschuldet. (7) Das Logo und das Titelbild werden grundsätzlich im Rahmen des Onboardings hochgeladen. Eine nachträgliche Änderung durch den Kunden ist nur geschuldet, soweit hierfür im Kundenbereich eine entsprechende Funktion bereitgestellt wird. (8) Individuelle Inhalts-, Design- oder Programmierarbeiten sind nicht im monatlichen Preis enthalten. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(1) Der Kunde stellt sämtliche für die Einrichtung erforderlichen Inhalte vor Abschluss des Zahlungsvorgangs über das Onboarding-System bereit. (2) Die Website wird nach erfolgreicher Zahlung grundsätzlich automatisiert erstellt, freigeschaltet und veröffentlicht. Eine manuelle inhaltliche, rechtliche oder fachliche Prüfung durch den Anbieter findet nicht statt. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor Abschluss der Bestellung angezeigte Vorschau sowie sämtliche eingegebenen oder automatisiert erzeugten Inhalte sorgfältig zu prüfen. (4) Mit Abschluss der Bestellung bestätigt der Kunde, insbesondere folgende Angaben kontrolliert und zur Veröffentlichung freigegeben zu haben: 1. Restaurantname und Geschäftsanschrift, 2. Kontaktdaten, 3. Öffnungs- und Reservierungszeiten, 4. Speisekarteninhalte und Preise, 5. Bilder und Logos, 6. Impressumsangaben, 7. Datenschutzangaben, 8. automatisch oder KI-gestützt erzeugte Texte und Inhalte. (5) Nach der Freischaltung kann der Kunde die im Kundenbereich verfügbaren Restaurant-, Speisekarten-, Öffnungszeiten-, Tisch- und Rechtstextdaten selbst verwalten. (6) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte redaktionell, rechtlich oder fachlich zu überprüfen.
(1) HalloTisch kann Funktionen bereitstellen, bei denen künstliche Intelligenz oder automatisierte Erkennungsverfahren eingesetzt werden. Hierzu können insbesondere gehören: 1. die Erstellung oder Überarbeitung von Restaurantbeschreibungen, 2. die Erkennung von Speisekarteninhalten aus Bildern, 3. die Strukturierung und Zusammenfassung bereitgestellter Informationen, 4. weitere unterstützende Automatisierungsfunktionen. (2) KI-generierte oder automatisiert erkannte Inhalte stellen Vorschläge dar. Sie können unvollständig, missverständlich oder fehlerhaft sein. (3) Der Kunde muss sämtliche KI-generierten oder automatisiert erkannten Inhalte vor ihrer Verwendung oder Veröffentlichung eigenständig prüfen. Dies gilt insbesondere für: 1. Speisen und Getränke, 2. Preise, 3. Allergene, 4. Zusatzstoffe, 5. Mengenangaben, 6. Öffnungszeiten, 7. rechtlich relevante Angaben. (4) Der Anbieter gewährleistet weder die inhaltliche Richtigkeit noch die rechtliche Verwendbarkeit oder Einzigartigkeit KI-generierter Inhalte. (5) Der Kunde darf keine Geschäftsgeheimnisse, Gesundheitsdaten oder sonstigen besonders schutzbedürftigen Daten in KI-Funktionen eingeben, soweit dies nicht ausdrücklich für die jeweilige Funktion vorgesehen und datenschutzrechtlich zulässig ist. (6) Soweit dem Anbieter an KI-generierten Texten Rechte zustehen, erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, diese Texte für seinen Geschäftsbetrieb zu verwenden. Eine ausschließliche Nutzung, urheberrechtliche Schutzfähigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter wird nicht zugesagt. (7) Der Anbieter darf die eingesetzten KI-Dienste oder technischen Modelle austauschen, soweit der vereinbarte Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt und die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
(1) Der Anbieter stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur Erfassung und Verwaltung von Reservierungen bereit. (2) Der Anbieter wird nicht Vertragspartner des Restaurantgastes. Sämtliche Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit einer Reservierung, Bewirtung, Stornierung oder sonstigen Restaurantleistung bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Gast. (3) Reservierungen werden anhand der vom Kunden hinterlegten Öffnungszeiten, Reservierungszeiten, Tische und Kapazitäten automatisch geprüft und grundsätzlich unmittelbar bestätigt. (4) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, seine Verfügbarkeiten, Tische, Kapazitäten, Öffnungszeiten, Sperrzeiten und sonstigen Reservierungseinstellungen richtig und aktuell zu halten. (5) Der Anbieter ist nicht verantwortlich für: 1. fehlerhafte oder veraltete Einstellungen des Kunden, 2. falsche Angaben eines Gastes, 3. das Nichterscheinen eines Gastes, 4. telefonische oder außerhalb von HalloTisch angenommene Reservierungen, 5. Doppelbelegungen, die auf außerhalb des Systems vorgenommenen Buchungen beruhen, 6. vom Kunden vorgenommene Änderungen oder Stornierungen. (6) Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße technische Veranlassung des E-Mail-Versands. Der tatsächliche Zugang einer E-Mail kann insbesondere wegen falscher Adressen, Spamfiltern, Postfachbeschränkungen oder Störungen fremder E-Mail-Systeme nicht garantiert werden. (7) Das Reservierungsformular kann ein Freitextfeld enthalten. Der Kunde darf Gäste nicht zur Eingabe von Gesundheitsdaten oder sonstigen besonderen Kategorien personenbezogener Daten auffordern, soweit hierfür keine geeignete Rechtsgrundlage und kein entsprechender Verarbeitungsprozess bestehen. (8) Der Kunde informiert seine Mitarbeiter darüber, dass besonders schutzbedürftige personenbezogene Daten nicht ohne rechtliche Notwendigkeit in Reservierungsanmerkungen eingetragen werden dürfen.
(1) Der Anbieter stellt die Leistungen mit einer für webbasierte Software dieser Art üblichen und wirtschaftlich angemessenen Verfügbarkeit bereit. Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit wird nicht zugesagt. (2) Nicht als vom Anbieter zu vertretende Ausfallzeiten gelten insbesondere Beeinträchtigungen aufgrund von: 1. angekündigten Wartungsarbeiten, 2. dringenden Sicherheitsmaßnahmen, 3. höherer Gewalt, 4. Störungen des Internets oder von Telekommunikationsnetzen, 5. Störungen von DNS- oder Domaininfrastrukturen, 6. Ausfällen oder Einschränkungen externer Hosting-, Datenbank-, Zahlungs-, E-Mail- oder KI-Dienstleister, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat, 7. Angriffen Dritter, soweit der Anbieter angemessene Schutzmaßnahmen getroffen hat, 8. Systemen, Geräten oder Internetverbindungen des Kunden, 9. fehlerhaften Eingaben oder Handlungen des Kunden. (3) Wartungsarbeiten dürfen durchgeführt werden, soweit sie für Betrieb, Sicherheit oder Weiterentwicklung erforderlich sind. Planbare Wartungsarbeiten, die die Nutzung voraussichtlich wesentlich beeinträchtigen, werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Dringende Sicherheitsupdates und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr dürfen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden. (4) Support wird per E-Mail unter info@hallotisch.com erbracht. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit wird nicht zugesagt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. (5) Der Kunde muss bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang mitwirken und insbesondere den Fehler, den Zeitpunkt, das verwendete Gerät und die zur Reproduktion erforderlichen Schritte beschreiben. (6) Allgemeine Unterstützung bei Geräten, Internetanschlüssen, fremder Software oder sonstigen IT-Systemen des Kunden ist nicht geschuldet.
(1) Der Anbieter darf die Software, Benutzeroberflächen, Designvorlagen und technischen Abläufe weiterentwickeln, aktualisieren und an technische oder rechtliche Anforderungen anpassen. (2) Der Anbieter darf technische Dienstleister und Unterauftragnehmer austauschen, sofern Sicherheit, Datenschutz und der vertraglich vereinbarte Kernleistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleiben. (3) Zu den Kernfunktionen gehören: 1. die Bereitstellung der Restaurant-Website, 2. die Darstellung der Speisekarte, 3. die Online-Erfassung von Reservierungen, 4. das digitale Reservierungsbuch, 5. die Verwaltung der wesentlichen Restaurantdaten. (4) Änderungen dürfen den vereinbarten Nutzen der Leistung nicht unangemessen beeinträchtigen. (5) Wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen der Kernfunktionen werden mit angemessener Vorlaufzeit in Textform angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen, sofern die Änderung für ihn nicht lediglich unerheblich ist. (6) Absatz 5 gilt nicht für Änderungen, die erforderlich sind, um: 1. gesetzliche, gerichtliche, behördliche oder regulatorische Anforderungen zu erfüllen, 2. Sicherheitslücken zu schließen, 3. Missbrauch oder Angriffe abzuwehren, 4. die Funktionsfähigkeit oder Integrität der Systeme zu erhalten. (7) Neue oder zusätzliche Funktionen dürfen als gesondert kostenpflichtige Leistungen angeboten werden. Der Kunde ist nicht verpflichtet, solche Zusatzleistungen zu buchen.
(1) Der Kunde stellt sämtliche erforderlichen Inhalte vollständig und richtig bereit und hält sie während der Vertragslaufzeit aktuell. (2) Der Kunde ist verantwortlich für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit seiner Website und der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte. Dies gilt insbesondere für: 1. Restaurant- und Kontaktdaten, 2. Öffnungszeiten, 3. Speisen- und Getränkebezeichnungen, 4. Preise und Preisbestandteile, 5. Allergene und Zusatzstoffe, 6. lebensmittelrechtliche Pflichtinformationen, 7. Marken und Geschäftsbezeichnungen, 8. Bilder, Logos und Grafiken, 9. Impressumsangaben, 10. Datenschutzinformationen, 11. Reservierungsbedingungen, 12. werbliche Aussagen. (3) Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche für die Nutzung erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. (4) Der Kunde darf keine Inhalte bereitstellen oder die Software in einer Weise nutzen, die: 1. gegen geltendes Recht verstößt, 2. Rechte Dritter verletzt, 3. Schadsoftware oder schädlichen Code enthält, 4. betrügerischen oder irreführenden Zwecken dient, 5. die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit von HalloTisch gefährdet, 6. eine übermäßige oder missbräuchliche Systembelastung verursacht. (5) Der Kunde muss Zugangsdaten geheim halten und vor unbefugtem Zugriff schützen. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch oder eine Sicherheitsverletzung vermutet. (6) Handlungen von Personen, denen der Kunde Zugang zu seinem Konto gewährt hat, werden dem Kunden zugerechnet, soweit der Kunde diese Handlungen zu vertreten hat. (7) Der Kunde darf technische Schutzmaßnahmen nicht umgehen und die Software nicht automatisiert auslesen, vervielfältigen, zurückentwickeln oder für ein konkurrierendes Produkt verwenden, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist. (8) Wird der Anbieter wegen eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen die Absätze 2 bis 4 von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Anbieter von den berechtigten Ansprüchen und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. (9) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit, an der Rechtsverteidigung mitzuwirken. Der Anbieter wird Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Kunden anerkennen oder einen Vergleich schließen, sofern dies für den Anbieter zumutbar ist.
(1) Sämtliche Rechte an der Software, dem Quellcode, den Designvorlagen, Datenbankstrukturen, Benutzeroberflächen, Systemkomponenten, Marken, Geschäftsbezeichnungen und sonstigen Bestandteilen von HalloTisch verbleiben beim Anbieter oder dem jeweiligen Rechteinhaber. (2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Funktionen für den vereinbarten eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. (3) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertrags die zur Vertragserfüllung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an seinen Inhalten ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern, technisch zu bearbeiten, zu vervielfältigen und über die Restaurant-Website öffentlich zugänglich zu machen. (4) Die Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben im Übrigen beim Kunden oder dem jeweiligen Rechteinhaber. (5) Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Vorlagencode, Datenbanksoftware, internen Systembestandteilen oder Entwicklungsunterlagen. (6) Eine Nutzung von Restaurantname, Logo oder Bildschirmdarstellungen des Kunden als Referenz erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung oder Freigabe. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Recht zur Referenznutzung.
(1) Die monatliche Grundvergütung beträgt 79,00 EUR netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Einrichtungskosten fallen nicht an. Der erste Monat ab Vertragsschluss ist unentgeltlich; die erste Abrechnung erfolgt nach Ablauf des Testzeitraums nach § 14 Absatz 3. (3) Die Vergütung wird monatlich im Voraus berechnet. Der individuelle Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses und endet jeweils am Tag vor dem entsprechenden Datum des Folgemonats. Existiert dieses Datum in einem Monat nicht, endet der Abrechnungszeitraum am letzten Tag dieses Monats. (4) Die Zahlung erfolgt über den im Bestellprozess eingebundenen Zahlungsdienstleister Stripe. Es stehen die jeweils im Checkout angezeigten Zahlungsmethoden zur Verfügung. (5) Der Kunde ermächtigt den Zahlungsdienstleister, die wiederkehrenden Entgelte über die ausgewählte Zahlungsmethode einzuziehen. (6) Rechnungen und Zahlungsbelege werden elektronisch bereitgestellt oder an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. (7) Der Kunde muss für eine ausreichende Deckung und die Aktualität seiner Zahlungsdaten sorgen. (8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Beschränkung gilt nicht für Forderungen, die in einem unmittelbaren Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung des Anbieters stehen. (9) Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. (10) Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte monatliche Grundvergütung mit Wirkung für die Zukunft nach billigem Ermessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen maßgeblichen Gesamtkosten nicht nur unerheblich erhöhen. Der Anbieter ist entsprechend verpflichtet, die Grundvergütung nach billigem Ermessen zu senken, wenn sich die maßgeblichen Gesamtkosten nicht nur unerheblich verringern und die Kostensenkung nicht durch Kostensteigerungen in anderen maßgeblichen Bereichen ausgeglichen wird. (11) Zu den maßgeblichen Kosten gehören insbesondere Kosten für: 1. Hosting und Serverbetrieb, 2. Datenbanken und Datenspeicherung, 3. E-Mail-Versand, 4. Zahlungsabwicklung, 5. KI- und Automatisierungsdienste, 6. Softwarelizenzen, 7. technische Dienstleister, 8. IT-Sicherheit, 9. Personal, 10. Energie und betriebliche Infrastruktur, 11. die Erfüllung neuer oder geänderter gesetzlicher, gerichtlicher, behördlicher oder regulatorischer Anforderungen. (12) Bei der Preisbestimmung berücksichtigt der Anbieter sämtliche maßgeblichen Kostensteigerungen und Kostensenkungen. Kostensteigerungen dürfen nur insoweit berücksichtigt werden, als sie nicht durch Kostensenkungen in anderen maßgeblichen Bereichen ausgeglichen werden. Eine Preiserhöhung darf den Umfang der eingetretenen Erhöhung der maßgeblichen Gesamtkosten nicht überschreiten und nicht ausschließlich der Erhöhung der Gewinnspanne dienen. (13) Eine Preiserhöhung ist erstmals zwölf Monate nach Vertragsschluss und danach höchstens einmal innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten zulässig. Die monatliche Grundvergütung darf innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten um höchstens 15 Prozent des zuletzt geltenden monatlichen Nettopreises erhöht werden. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer bleiben bei dieser Begrenzung außer Betracht. (14) Der Anbieter teilt dem Kunden eine Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung enthält: 1. den bisher geltenden Preis, 2. den neuen Preis, 3. den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, 4. die wesentlichen Gründe für die Preisanpassung, 5. einen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht des Kunden. (15) Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden einer Preiserhöhung außerordentlich mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen. Kündigt der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung, wird der Vertrag ab diesem Zeitpunkt zum angepassten Preis fortgesetzt. Die Preisanpassung beruht auf dem bereits bei Vertragsschluss vereinbarten Preisanpassungsmechanismus. Das Schweigen des Kunden gilt nicht als nachträgliche Zustimmung zu einer Vertragsänderung. (16) Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere die gerichtliche Überprüfung der Preisbestimmung, bleiben unberührt.
(1) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. (2) Schlägt eine Zahlung fehl, kann der Zahlungsdienstleister weitere Einzugsversuche vornehmen. Der Anbieter kann den Kunden zusätzlich zur Zahlung auffordern. (3) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Zugang zum Kundenbereich und die Restaurant-Website vorübergehend sperren. (4) Die Sperrung wird vorher angekündigt, sofern nicht eine sofortige Sperrung zur Abwehr erheblicher Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen oder sonstiger dringender Gefahren erforderlich ist. (5) Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Sperrgrund entfallen und der Kunde sämtliche fälligen Beträge ausgeglichen hat. (6) Die Zahlungspflicht bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen, soweit der Kunde den Sperrgrund zu vertreten hat und der Anbieter die Leistung weiterhin zur Wiederfreischaltung bereithält. (7) Vom Kunden verursachte und dem Anbieter tatsächlich entstandene Rücklastschrift- oder vergleichbare Zahlungsdienstleisterkosten können dem Kunden weiterberechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. (8) Die gesetzlichen Verzugszinsen sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
(1) Der Vertrag beginnt mit seiner Annahme nach § 3 Absatz 3. (2) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. (3) Der erste Monat ab Vertragsschluss ist unentgeltlich (Testzeitraum). Der Testzeitraum endet 30 Kalendertage nach Vertragsschluss. (4) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden individuellen monatlichen Abrechnungszeitraums kündigen. (5) Kündigt der Kunde innerhalb des Testzeitraums, endet der Vertrag spätestens mit dessen Ablauf. Eine Zahlungspflicht entsteht in diesem Fall nicht. (6) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines individuellen monatlichen Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen. (7) Die Kündigung kann über die hierfür vorgesehene Funktion im Kundenbereich oder per E-Mail an info@hallotisch.com erfolgen. (8) Der Anbieter bestätigt dem Kunden den Zugang der Kündigung und den Beendigungszeitpunkt in Textform. (9) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und die Regelungen zum Anbieterwechsel nach § 18 bleiben unberührt. (10) Eine Übertragung des Vertrags auf einen neuen Inhaber oder Betreiber des Gastronomiebetriebs bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. (11) Für Verträge, die vor dem 29. Juli 2026 geschlossen wurden, gilt die damals vereinbarte Mindestlaufzeit fort, soweit sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war.
(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. (2) Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn: 1. der Kunde trotz Mahnung mit zwei monatlichen Grundentgelten oder einem entsprechenden Gesamtbetrag in Verzug ist, 2. der Kunde wiederholt erheblich gegen seine Zahlungspflichten verstößt, 3. der Kunde vorsätzlich falsche Angaben zu Identität oder Unternehmereigenschaft macht, 4. der Kunde rechtswidrige Inhalte bereitstellt, 5. der Kunde Rechte Dritter erheblich verletzt, 6. der Kunde die Systeme angreift oder Sicherheitsmaßnahmen umgeht, 7. der Kunde sein Konto unzulässig weiterverkauft oder Dritten zur eigenständigen Nutzung überlässt, 8. die weitere Leistungserbringung den Anbieter einem erheblichen rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Risiko aussetzen würde. (3) Soweit der Verstoß behebbar ist, setzt die außerordentliche Kündigung grundsätzlich eine vorherige Abmahnung und eine angemessene Frist zur Abhilfe voraus. (4) Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn: 1. der Verstoß besonders schwerwiegend ist, 2. eine Abhilfe offensichtlich aussichtslos ist, 3. eine sofortige Maßnahme zur Gefahrenabwehr erforderlich ist, 4. das Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Abhilfefrist unzumutbar wäre. (5) Der Kunde kann insbesondere außerordentlich kündigen, wenn der Anbieter eine wesentliche Vertragspflicht erheblich verletzt und den Verstoß trotz Abmahnung und angemessener Frist nicht behebt. (6) Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum. (7) Kündigt der Kunde berechtigt aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund, werden im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach dem Wirksamwerden der Kündigung anteilig erstattet.
(1) Der Kunde meldet erkennbare Störungen oder Mängel unverzüglich per E-Mail und beschreibt diese so genau wie zumutbar. (2) Der Anbieter erhält zunächst Gelegenheit, einen gemeldeten Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben. (3) Die Behebung kann insbesondere erfolgen durch: 1. Fehlerkorrektur, 2. Bereitstellung einer Umgehungslösung, 3. Aktualisierung der Software, 4. Wiederherstellung betroffener Funktionen, 5. Bereitstellung einer funktional gleichwertigen Lösung. (4) Schlägt die Mangelbehebung endgültig fehl oder ist sie dem Kunden nicht zumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. (5) Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, soweit eine Beeinträchtigung verursacht wird durch: 1. falsche oder unvollständige Kundendaten, 2. Einstellungen des Kunden, 3. nicht unterstützte Geräte oder Browser, 4. fremde Systeme oder Internetverbindungen, 5. eine vertragswidrige Nutzung, 6. Änderungen, die nicht durch den Anbieter vorgenommen wurden. (6) Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, Anzahl von Reservierungen, Suchmaschinenposition oder Umsatzsteigerung wird nicht geschuldet. (7) Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden, insbesondere nach § 377 HGB, bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind.
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten von Restaurantgästen oder Mitarbeitern im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. (2) Die Parteien schließen vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrags. (3) Der Anbieter verarbeitet Reservierungsdaten nur nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags und der dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer abweichenden Verarbeitung besteht. (4) Für personenbezogene Daten, die der Anbieter für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- und Kommunikationsdaten, ist der Anbieter selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. (5) Der Anbieter darf nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags Unterauftragnehmer einsetzen. (6) Einzelheiten zu Verarbeitungszwecken, Datenkategorien, Empfängern, Drittlandübermittlungen, Speicherfristen und Betroffenenrechten ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Datenschutzerklärung. (7) Der Kunde darf keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten über HalloTisch verarbeiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart, technisch vorgesehen und datenschutzrechtlich zulässig ist. (8) Gesetzliche Aufbewahrungs-, Nachweis- und Herausgabepflichten bleiben unberührt.
(1) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit oder im Zusammenhang mit einer Vertragsbeendigung verlangen: 1. zu einem anderen Anbieter eines vergleichbaren Datenverarbeitungsdienstes zu wechseln, 2. seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte in eine eigene IT-Infrastruktur zu übertragen oder 3. seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen zu lassen. (2) Das Wechsel-, Export- oder Löschungsverlangen kann über eine hierfür bereitgestellte Funktion im Kundenbereich oder per E-Mail an info@hallotisch.com erklärt werden. Der Kunde teilt mit, welche der in Absatz 1 genannten Maßnahmen er durchführen möchte. Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter stellt der Kunde die für die Übertragung erforderlichen Informationen des Zielanbieters bereit. (3) Die Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechselprozesses beträgt höchstens zwei Monate ab Eingang eines vollständigen Verlangens. Der Anbieter darf die zur sicheren Bearbeitung erforderlichen Informationen und einen geeigneten Nachweis der Berechtigung des Anfragenden verlangen. (4) Der Anbieter unterstützt den Kunden und von ihm autorisierte Dritte in angemessenem Umfang bei der Durchführung des Wechsels. Er stellt die für die Exit-Strategie erforderlichen Informationen bereit und informiert über ihm bekannte Risiken für die Kontinuität der Leistung. (5) Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt eine Übergangsphase, die grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage beträgt. Während der Übergangsphase bleibt der Vertrag anwendbar und der Anbieter stellt die vereinbarten Leistungen weiterhin bereit. Er bemüht sich um die Aufrechterhaltung der Geschäftskontinuität und eines angemessenen Sicherheitsniveaus. (6) Ist die Einhaltung der Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht möglich, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens. Der Anbieter begründet die technische Unmöglichkeit und nennt eine alternative Übergangsfrist, die sieben Monate nicht überschreiten darf. Die Leistungskontinuität wird während der alternativen Übergangsfrist im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen aufrechterhalten. (7) Der Kunde kann die Übergangsfrist einmal um einen von ihm bestimmten angemessenen Zeitraum verlängern, sofern dies für seine Wechselstrategie erforderlich ist. Während der verlängerten Übergangsfrist gelten der Vertrag und die vereinbarte Vergütung für die weiterhin bereitgestellten Leistungen fort. (8) Exportierbar sind folgende Kategorien von Kundendaten und digitalen Vermögenswerten: 1. Restaurantname, Anschrift und Kontaktdaten, 2. Restaurantbeschreibung und sonstige vom Kunden bereitgestellte Texte, 3. Öffnungszeiten und Reservierungszeiten, 4. Speisekartenkategorien, 5. Speisen- und Getränkedaten, 6. Preise, Beschreibungen und weitere Speisekartenangaben, 7. Tisch-, Kapazitäts- und Verfügbarkeitseinstellungen, 8. vom Kunden hochgeladene Logos, Titelbilder und Dateien, 9. Reservierungsdaten einschließlich Name, optionaler E-Mail-Adresse, optionaler Telefonnummer, Personenzahl, Datum, Uhrzeit, Anmerkung und Reservierungsstatus, 10. vom Kunden angelegte Benutzer- und Berechtigungsdaten, soweit vorhanden und ohne Zugangsdaten oder Authentifizierungsgeheimnisse, 11. vom Kunden freigegebene oder verwendete KI-generierte Restauranttexte, 12. unmittelbar mit den vorgenannten Daten verbundene und für deren Verständnis erforderliche Metadaten, 13. sonstige vom Kunden unmittelbar eingegebene oder durch seine Nutzung des Dienstes unmittelbar erzeugte Ein- und Ausgabedaten sowie zugehörige Metadaten, soweit sie nach ihrer Art exportierbar sind. (9) Die Daten werden abhängig von ihrer Art in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt, insbesondere als JSON, CSV und bei Bild- oder sonstigen Dateien im ursprünglichen oder einem anderen gängigen Dateiformat. (10) Von der Übertragung ausgenommen sind folgende ausschließlich der internen Funktionsweise des Dienstes dienenden Datenkategorien, soweit deren Übertragung die Sicherheit oder Integrität des Dienstes beeinträchtigen oder Geschäftsgeheimnisse des Anbieters oder Dritter offenlegen würde: 1. Quellcode, 2. Design- und Vorlagencode, 3. interne Datenbankstrukturen, soweit sie über die Beschreibung der Exportformate hinausgehen, 4. interne Sicherheits-, Risiko- und Missbrauchsinformationen, 5. Passwörter, Passwort-Hashes, Zugriffstoken und sonstige Authentifizierungsgeheimnisse, 6. interne Vertriebs-, Lead- und Akquisedaten, 7. interne Algorithmen, Systemprompts und KI-Konfigurationen, 8. anonymisierte oder aggregierte Systemdaten, die keinen unmittelbaren Bezug zum Kunden mehr aufweisen. (11) Die Ausnahmen nach Absatz 10 dürfen den Wechselprozess nicht unangemessen behindern oder verzögern. Kundendaten werden nicht allein deshalb vom Export ausgeschlossen, weil sie zusammen mit internen Systemdaten gespeichert werden. (12) Der Anbieter ist nicht verpflichtet: 1. ein Fremdsystem für den Kunden einzurichten, 2. Daten individuell an ein fremdes Datenmodell anzupassen, 3. individuelle Importsoftware für einen anderen Anbieter zu entwickeln, 4. geschützte Softwarebestandteile oder Geschäftsgeheimnisse offenzulegen, 5. beim neuen Anbieter vollständige Funktionsgleichheit herzustellen, 6. neue Kategorien von Technologien oder Dienstleistungen für den Wechsel zu entwickeln. (13) Wechselentgelte dürfen nur im gesetzlich zulässigen Umfang erhoben werden. Bis einschließlich 11. Januar 2027 dürfen sie höchstens die dem Anbieter unmittelbar durch den konkreten Wechsel entstehenden Kosten abdecken und werden dem Kunden vorab mitgeteilt. Ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben. Die regulären Grundentgelte für tatsächlich weiter erbrachte Leistungen bleiben bis zur Vertragsbeendigung beziehungsweise bis zum Ende einer verlängerten Übergangsfrist geschuldet. Gesonderte, vom Kunden ausdrücklich beauftragte Zusatzleistungen, die über die gesetzlichen und vertraglichen Wechselpflichten hinausgehen, können auf Grundlage einer vorherigen gesonderten Vereinbarung berechnet werden. (14) Soweit für den Vertrag ausnahmsweise eine Mindestlaufzeit vereinbart ist (§ 14 Absatz 11) und der Vertrag auf Wunsch des Kunden vor deren Ablauf beendet wird, ohne dass ein vom Anbieter zu vertretender wichtiger Grund vorliegt, bleiben die bis zum Ende dieser Mindestlaufzeit vereinbarten Grundentgelte geschuldet. Dies ist kein Entgelt für den Wechselprozess, sondern Folge der in diesen Fällen vereinbarten Mindestlaufzeit. Ersparte Aufwendungen des Anbieters sind anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist. (15) Der Vertrag gilt als beendet und der Kunde wird über die Beendigung in Textform informiert: 1. mit erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses, sofern der Kunde zugleich die Beendigung des Vertrags verlangt hat, oder 2. mit Ablauf der maßgeblichen Kündigungs- oder Ankündigungsfrist, wenn der Kunde keinen Wechsel, sondern die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte verlangt. Eine etwaige vereinbarte Mindestlaufzeit und berechtigte offene Zahlungsansprüche bleiben unberührt. (16) Nach Abschluss der Übergangsphase erhält der Kunde für mindestens 30 Kalendertage die Möglichkeit, seine bereitgestellten Exportdaten abzurufen. Die öffentliche Restaurant-Website kann während dieses Abrufzeitraums bereits deaktiviert sein. Der Anbieter gewährleistet während des Abrufzeitraums ein angemessenes Sicherheitsniveau für die noch gespeicherten Daten. (17) Nach Ablauf des Abrufzeitraums werden sämtliche unmittelbar vom Kunden erzeugten oder unmittelbar auf ihn bezogenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte aus den aktiven Systemen gelöscht, sofern: 1. der Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde oder der Kunde die Löschung verlangt hat, 2. keine abweichende spätere Löschung vereinbart wurde und 3. keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Sicherungspflichten entgegenstehen. (18) In Sicherungskopien enthaltene Daten werden nach Ablauf des dokumentierten Sicherungs- und Löschzyklus überschrieben oder gelöscht. Bis dahin werden sie gesperrt und ausschließlich zu Wiederherstellungs-, Sicherheits- und Nachweiszwecken verarbeitet. (19) Informationen über Wechselverfahren, Exportformate, Datenstrukturen, technische Beschränkungen, verwendete Schnittstellen und die Jurisdiktion der eingesetzten IT-Infrastruktur werden unter folgender Adresse bereitgestellt und aktuell gehalten: https://hallotisch.com/datenportabilitaet (20) Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig abzurufen, sicher zu speichern und die Kompatibilität des Exports mit dem von ihm gewählten Zielsystem zu prüfen.
(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. (2) Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte technische, wirtschaftliche, geschäftliche und organisatorische Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse. (3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die: 1. öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, 2. der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, 3. rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, 4. unabhängig entwickelt wurden, 5. aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. (4) Vertrauliche Informationen dürfen Mitarbeitern, Beratern und Dienstleistern offengelegt werden, soweit diese sie zur Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. (5) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort. Gesetzlich geschützte Geschäftsgeheimnisse sind darüber hinaus für die Dauer ihres gesetzlichen Schutzes vertraulich zu behandeln.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt: 1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, 2. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, 3. nach dem Produkthaftungsgesetz, 4. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, 5. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. (3) Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. (4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (5) Bei einem durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, wenn der Kunde die ihm zumutbaren und verfügbaren Export- und Sicherungsmöglichkeiten ordnungsgemäß genutzt hätte. Dies gilt nicht, soweit eine Datensicherung ausdrücklich vom Anbieter geschuldet war oder dem Kunden keine angemessene Sicherungsmöglichkeit zur Verfügung stand. (6) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden eingegebenen, hochgeladenen oder freigegebenen Inhalte. (7) Der Anbieter haftet nicht für Fehler KI-generierter oder automatisiert erkannter Inhalte, soweit der Kunde seiner Prüfpflicht gemäß § 6 nicht nachgekommen ist. Die Haftung für technische Fehler, die der Anbieter nach den übrigen Bestimmungen zu vertreten hat, bleibt unberührt. (8) Der Anbieter haftet für Ausfälle externer Dienstleister nur, soweit er die Auswahl, Beauftragung, Überwachung oder Reaktion auf den Ausfall schuldhaft verletzt hat oder sich das Verhalten des Dienstleisters gesetzlich zurechnen lassen muss. (9) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters. (10) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes und auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbares Ereignis verursacht werden. (2) Hierzu gehören insbesondere: 1. Naturkatastrophen, 2. Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, 3. behördliche Maßnahmen, 4. großflächige Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, 5. Epidemien und Pandemien, 6. Arbeitskämpfe außerhalb des eigenen Betriebs, 7. erhebliche Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, 8. Ausfälle kritischer Infrastruktur. (3) Die betroffene Partei informiert die andere Partei ohne unangemessene Verzögerung, soweit dies unter den Umständen möglich und erforderlich ist, und trifft zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen. (4) Dauert eine wesentliche Leistungsstörung so lange an, dass einer Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, kann sie den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden anteilig erstattet.
(1) Preisanpassungen richten sich ausschließlich nach § 12 und stellen keine Änderung dieser AGB dar. (2) Wesentliche Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Das Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung. (3) Der Anbieter darf redaktionelle Änderungen, die Berichtigung offensichtlicher Fehler oder Klarstellungen vornehmen, sofern dadurch die gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht inhaltlich verändert werden. (4) Änderungen, die zwingend erforderlich sind, um neue oder geänderte gesetzliche, gerichtliche, behördliche oder regulatorische Anforderungen umzusetzen, können nach vorheriger Mitteilung an den Kunden wirksam werden, soweit dem Anbieter bei der Umsetzung kein wesentlicher Gestaltungsspielraum verbleibt. (5) Soweit eine Änderung nach Absatz 4 die Interessen des Kunden wesentlich beeinträchtigt, erhält der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.
(1) Vertragsbezogene Mitteilungen erfolgen grundsätzlich an die vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. (2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten und den Empfang vertragsbezogener E-Mails sicherzustellen. (3) Kündigungen, Abmahnungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen können in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. (4) Änderungen der Kontaktdaten des Anbieters werden dem Kunden in Textform oder im Kundenbereich mitgeteilt. (5) Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von den vorstehenden Formregelungen Vorrang, soweit sie nachweisbar zwischen den Parteien getroffen wurden.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Erfüllungsort ist Deggendorf, soweit gesetzlich zulässig. (3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Deggendorf. (4) Das Gleiche gilt, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. (6) Vertragssprache ist Deutsch.