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Datenportabilität und Anbieterwechsel

Stand: 28. Juli 2026

Diese Seite enthält die Informationen zum Wechsel- und Exportverfahren nach den AGB und der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Vertragsrechtlich maßgeblich ist § 18 der AGB.

1. Anfrage und Ablauf

Eine Anfrage auf Wechsel zu einem anderen Anbieter, Übertragung in eine eigene IT-Infrastruktur, Export oder Löschung kann über eine bereitgestellte Funktion im Kundenbereich oder per E-Mail an info@hallotisch.com gestellt werden. Die Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechselprozesses beträgt höchstens zwei Monate ab Eingang einer vollständigen und hinreichend verifizierten Anfrage. Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt eine Übergangsphase von grundsätzlich höchstens 30 Kalendertagen. Ist diese Frist technisch nicht einhaltbar, wird der Kunde innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Wechselanfrage über die Gründe und eine alternative Übergangsfrist informiert. Die alternative Übergangsfrist überschreitet sieben Monate nicht. Der Kunde kann die Übergangsphase einmal um einen für seine Wechselstrategie angemessenen Zeitraum verlängern. Während einer fortgesetzten Leistungserbringung gelten der Vertrag und die vereinbarte Vergütung fort. Nach dem Ende der Übergangsphase stehen bereitgestellte Exportdaten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Danach werden die unmittelbar vom Kunden erzeugten oder unmittelbar auf ihn bezogenen exportierbaren Daten gelöscht, soweit der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist und keine gesetzliche Pflicht oder abweichende Vereinbarung entgegensteht.

2. Wechsel- und Exportmethode

HalloTisch stellt für den Wechsel eine maschinenlesbare Exportmöglichkeit bereit. Der Export kann, soweit im Kundenbereich verfügbar, dort ausgelöst oder nach einer Anfrage sicher elektronisch bereitgestellt werden. Die Exportmöglichkeit dient als offene Schnittstelle für die Datenportabilität. Sie ist für Kunden und von ihnen autorisierte Zielanbieter ohne gesondertes Schnittstellenentgelt zugänglich. Eine laufende Echtzeit-Synchronisierung, die Einrichtung des Zielsystems oder ein automatischer Import in ein bestimmtes Fremdsystem ist nicht Bestandteil des Standardumfangs.

3. Exportierbare Daten und logische Datenstruktur

Exportierbar sind mindestens die folgenden logischen Datenobjekte und zugehörigen Metadaten, soweit sie für den jeweiligen Kunden vorhanden sind: Restaurantstammdaten - Restaurantname - Anschrift - geschäftliche Kontaktdaten - Beschreibung und sonstige bereitgestellte Texte Öffnungs- und Reservierungseinstellungen - Öffnungszeiten - Reservierungszeiten - Vorlauf-, Zeit- und Verfügbarkeitseinstellungen Speisekarte - Kategorien - Speisen und Getränke - Preise - Beschreibungen und weitere vom Kunden gepflegte Angaben Tische und Kapazitäten - Tischbezeichnungen - Kapazitäten - Verfügbarkeits- und Zuordnungseinstellungen Dateien - hochgeladene Logos - Titelbilder - sonstige im System vorgesehene Kundendateien Reservierungen - Name - optionale E-Mail-Adresse - optionale Telefonnummer - Personenzahl - Datum und Uhrzeit - freiwillige Anmerkung - Reservierungsstatus - für Zuordnung und Verständnis erforderliche Metadaten Benutzer und Berechtigungen - vom Kunden angelegte Benutzerangaben - Rollen und Berechtigungen - keine Passwörter, Passwort-Hashes, Zugriffstoken oder sonstigen Authentifizierungsgeheimnisse KI-Inhalte - vom Kunden freigegebene oder verwendete KI-generierte Restauranttexte Die interne Datenbankstruktur kann von dieser logischen Darstellung abweichen. Maßgeblich ist der Inhalt der exportierten Daten, nicht die Offenlegung interner Tabellen, Schlüssel oder Sicherheitsmechanismen.

4. Formate

Strukturierte Daten werden je nach Datenart insbesondere als JSON oder CSV bereitgestellt. Bild- und sonstige Dateien werden im ursprünglichen oder in einem anderen gängigen Dateiformat bereitgestellt. Datums- und Zeitangaben sowie Zeichenkodierung werden in einem für maschinelle Weiterverarbeitung geeigneten Format ausgegeben.

5. Nicht exportierbare interne Daten

Nicht exportiert werden Daten oder digitale Vermögenswerte, die ausschließlich der internen Funktionsweise dienen oder deren Offenlegung Sicherheit, Rechte Dritter oder Geschäftsgeheimnisse beeinträchtigen würde, insbesondere: - Quellcode, Design- und Vorlagencode - interne Datenbankstrukturen und interne technische Schlüssel - interne Sicherheits-, Risiko- und Missbrauchsinformationen - Passwörter, Passwort-Hashes, Zugriffstoken und Authentifizierungsgeheimnisse - interne Vertriebs-, Lead- und Akquisedaten - interne Algorithmen, Systemprompts und KI-Konfigurationen - anonymisierte oder aggregierte Daten ohne unmittelbaren Kundenbezug Diese Ausnahmen dürfen den Wechsel nicht unangemessen behindern oder verzögern.

6. Bekannte technische Beschränkungen

HalloTisch schuldet nicht die Einrichtung oder Anpassung eines Zielsystems, die Entwicklung individueller Importsoftware, die Abbildung eines fremden Datenmodells oder eine vollständige Funktionsgleichheit beim Zielanbieter. Die Übernahme hängt von den Importmöglichkeiten und Datenmodellen des Zielsystems ab. Bestimmte Layouts, Designvorlagen, technische Abläufe oder KI-Konfigurationen können nicht unverändert übertragen werden.

7. Schnittstellen und Interoperabilität

Aktuell erfolgt die Portabilität über den strukturierten Daten- und Dateiexport. Eine separate Echtzeit-API für die dauerhafte Spiegelung des gesamten Kontos ist nicht Bestandteil des Standardprodukts. Soweit verbindliche gemeinsame Spezifikationen oder harmonisierte Standards für den betreffenden Diensttyp anwendbar werden, werden die Informationen zu unterstützten Standards und Schnittstellen auf dieser Seite aktualisiert.

8. Jurisdiktion der IT-Infrastruktur

Die primäre Datenbank- und Anwendungsregion wird, soweit für den jeweiligen Dienst verfügbar und konfiguriert, innerhalb der Europäischen Union betrieben. Für Infrastruktur, Netzwerk, E-Mail und Support werden auch Anbieter mit Sitz oder Konzernbezug außerhalb der Europäischen Union eingesetzt, insbesondere in den USA und Singapur. Deren Verarbeitung kann den dort geltenden Rechtsordnungen unterliegen. HalloTisch setzt vertragliche Datenschutz- und Sicherheitsregelungen, Zugriffsbeschränkungen, Transportverschlüsselung und eine Beschränkung auf erforderliche Daten ein. Anfragen aus Drittstaaten werden nur erfüllt, soweit eine rechtliche Verpflichtung besteht. Soweit rechtlich zulässig, werden Umfang und Rechtmäßigkeit geprüft, Daten auf das erforderliche Maß beschränkt und der betroffene Kunde informiert.

9. Entgelte

Bis einschließlich 11. Januar 2027 können gesetzlich zulässige Wechselentgelte höchstens in Höhe der unmittelbar durch den konkreten Wechsel verursachten Kosten verlangt werden und werden vorab mitgeteilt. Ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben. Reguläre Grundentgelte für tatsächlich weiter erbrachte Leistungen sowie gesondert beauftragte Zusatzleistungen außerhalb der gesetzlichen Wechselpflichten bleiben unberührt.